Ausschreibung zur Entwicklung eines Verfahrens gestartet
zitiert aus
http://www.aok-gesundheitspartner.de/thr/pflege/meldungen/index_17293.html
(17.10.16) Der Personalbedarf in Pflegeeinrichtungen soll künftig nach wissenschaftlichen Maßstäben bemessen werden. Für die Entwicklung eines entsprechenden Konzepts hat im September die europaweite Ausschreibung begonnen. Inhalt des Auftrags ist die Entwicklung eines wissenschaftlichen Verfahrens zur Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen. Erarbeitet werden sollen einheitliche Maßstäbe für angemessenen pflegerische Maßnahmen in allen Segmenten der stationären wie ambulanten Pflege, empirisch abgesicherte und valide Instrumente zur Bemessung des Personalbedarfs sowie ein Konzept zu ihrer Erprobung. Die Ausschreibung gliedert sich in drei Arbeitspakete: Die ersten beiden enthalten die Entwicklung der geforderten Instrumente - ihre Erprobung wird in einem dritten Paket gesondert ausgeschrieben. Die Übergabe des Abschlussberichts zum 2. Arbeitspaket ist für den 30. April 2019 geplant.
Unterschiedliche Rahmenbedingungen einkalkulierenZu den weiteren Anforderungen gehört, dass das Verfahren den qualitativen und quantitativen Maßstäben nach Paragraf 113c SGB XI entsprechen muss. Der einheitliche Maßstab soll zudem die unterschiedlichen Voraussetzungen in den Einrichtungen berücksichtigen, darunter den sogenannte Case Mix, die organisatorischen Rahmenbedingungen und strukturelle Vorgaben der Bundesländer, wie sie sich aus den regionalen Heimgesetzen ergeben.
Die Ausschreibung ist auf der elektronischen Plattform des Amtsblatts der Europäischen Union bereits veröffentlicht. Unterlagen für Teilnehmer stehen auf den Webseiten des Qualitätsausschusses Pflege zum Download bereit.
Personalbemessung in der Pflege
Da das Thema "Personalbedarfsermittlung" in Zukunft wieder auf der Agenda steht, finden Sie auf diesen Seiten Material und Hintergrundinformationen zum Thema. In diesem Zusammenhang ist ein Blick auf das Projekt PLAISIR -Pflegezeitbemessung in der Pflege- nicht nur historisch von Interesse. Siehe Sie hierzu auch eine Präsentation des GEWIA anlässlich einer Tagung des DVLAB 2015.
Verbände legen Vorschlag zur Umrechnung der Pflegegrade vor
Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen, ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) bringt deutliche Verbesserungen für demenziell erkrankte Pflegebedürftige. LINK zu den Empfehlungen.
Mehr… Weniger…Die Referenz - PLAISIR - Planung der erforderlichen Pflege
Vor mehr als 15 Jahren wurde das frankokanadische Verfahren zur Personalbedarfsermittlung PLAISIR erprobt und evaluiert. Trotz der hohen Zufriedenheit der Anwender und der schon damals gesicherten empirischen Grundlagen wurde die Einführung quasi in letzter Sekunde gestoppt.
Informieren Sie sich hier über das Verfahren und seine Grundlagen