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Vertragsgestaltung und Honorierung
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Grundlagen einer Honorarvereinbarung

Nach einem in der Regel für den Kunden kostenfreien Erstgespräch wird auf der Grundlage einer transparenten Aufgabenbeschreibung und Leistungsvereinbarung ein Beratungsvertrag geschlossen.

Die Höhe des Honorars wird über den geschätzten zeitlichen Beabeitungsaufwand mit dem Auftraggeber im Vorfeld abgestimmt.

Grundlage hierfür sind die aktuell gültigen "Tagessätze" des INFAQT. 

Ist der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt, wird ein Tagessatz von 850.- Euro netto zugrundegelegt. Ist dies nicht der Fall bieten wir die Beratungsleistungen für einen vergünstigten Satz von derzeit 750.- Euro (netto) an. Diese Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass insbesondere kleinere Initiativen und Wohlfahrtsverbände die Umsatzsteuer tragen müssen, wir aber gerade die Projekte dieser Träger besonders fördern möchten.

Verbandsunabhängige und/oder genossenschaftlich organiserte Initiativen beraten wir auch in einem begrenzten Umfang kostenfrei. Vorraussetzung hierfür ist allerdings das schriftliche Einreichen einer Konzeption, aus der sowohl die Projektidee als auch die Projektbeteiligten hervorgehen. Diese Beratung findet grundsätzlich in unserem Büro in Solingen statt und bedarf einer rechtzeitigen und einvernehmichen Terminabstimmung.

Die mit einer Beratung in Verbindung stehenden Reisekosten werden verursachungsgerecht abgerechnet oder pauschal vereinbart. Für die Anreise mit dem PKW legen wir eine Pauschale von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer zu Grunde.

Für eine bauliche und fachliche Kurzexpertise können in der Regel 3,5 bis 4,5 Tagessätze zu Grunde gelegt werden. Der hierfür notwendige Termin vor Ort und die Präsentation der Ergebnisse ist hierin enthalten.

Bei einer projektbegleitenden Beratung ermäßigt sich der zu Grunde gelegte Tagessatz. Dies hängt allerdings von der Projektlaufzeit und der Aufgabenstellung ab. Gerne besprechen wir mit Ihnen ein individuelles Angebot.